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Haushaltshilfe mit Pflegegrad
Alle pflegebedürftigen Personen die zu Hause betreut werden, haben gemäß § 45b SGB XI Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125,00 €.
Voraussetzungen:
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Es liegt ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 vor
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Die Pflege findet zu Hause statt
Der Entlastungsbetrag kann nur für bestimmte Zwecke verwendet werden. Somit wird der Entlastungsbetrag erst nach erbrachter Leistung zur Entlastung von Pflegenden oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen erstattet.
Finanzierbare Leistungen:
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Unterstützung im Alltag (Haushaltshilfe)
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Tages- und Nachtpflege
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Kurzzeitpflege
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Ambulante Pflege (teilweise)
Haushaltshilfe darf nicht von jedem angeboten werden. Das Landesamt Niedersachsen gibt klare Regeln zur Einhaltung der Qualitätssicherung der anerkannten Haushaltshilfe und deren Leistungen vor. Somit gliedert das Landesamt Niedersachsen die Haushaltshilfe in einzelne Aufgabenbereiche.
Aufgaben:
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Einzelbetreuung
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Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung
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Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen
Einzelbetreuung:
Zu den Angeboten der Einzelbetreuung zählt die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinen oder mit besonderen Betreuungsbedarf im häuslichen Bereich. Mögliche Leistungen sind
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stunden- oder tageweise Betreuung und Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, wenn diese z.B. eigene Termine wahrnehmen müssen oder eine Auszeit brauchen,
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Freizeitgestaltung, z.B. Gespräche, Vorlesen, Musik hören, Gesellschaftsspiele, Bastelarbeiten uvm.
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Biographiearbeit und Gedächtnistraining unter pflegefachlicher Anleitung
Sollte der Entlastungsbetrag für die Einzelbetreuung nicht ausreichen, können Sie unter Umständen zusätzliche Einzelbetreuung über die
geltend machen.
Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung:
Zu den Angeboten der Einzelbetreuung zählt die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinen oder mit besonderen Betreuungsbedarf im häuslichen Bereich. Mögliche Leistungen sind
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die üblichen Reinigungsarbeit im Haushalt (z.B. Staubwischen, Teppichsaugen, Boden- und einfache Fensterreinigung)
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das Befüllen und Entleeren der Geschirrspülmascheine,
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die Wäschepflege (Befüllen und Entleeren der Waschmaschine, ggf. des Wäschetrockners, Aufhängen, Abnehmen, Sortieren, Bügeln, Zusammenlegen und Weglegen der Wäsche)
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die Blumenpflege innerhalb der Wohnung und auf dem Balkon,
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nicht alltäglich auftretende Anforderungen im Haushalt wie z.B. die wartungsgemäße Reinigung der Waschmaschine oder des Geschirrspülers oder die notwendige Durchführung des "Frühjahrsputes".
Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen:
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die Begleitung zum Wocheneinkauf,
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die Begleitung zum Arztbesuch, zur Physiotherapie oder zu anderen vergleichbaren Terminen.
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die Begleitung und ggf. Botengänge zu Behörden, Post oder Apotheke
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das gemeinsame Kochen mit den Pflegebedürftigen,
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Hilfestellungen bei der Erledigungen alltäglicher Aufgaben in der häuslichen Umgebung
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Hilfe bei Behördenangelegenheiten und mit der alltäglichen Korrespondenz
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die Begleitung beim Besuch zum Gottesdienstes
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der Gang zum Friedhof, dabei ggf. auch Hilfe bei der Grabpflege.
Nicht mit den Kassen abrechenbaren Leistungen:
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Reinigungsarbeiten außerhalb der Wohnung, z.B. Treppenhausreinigung,
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die Garten- und Rasenpflege,
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die Versorgung von Haustieren,
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Kaminholzstapeln,
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Renovierungs- und Rasenpflege,
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Aufräumarbeiten wie die Entrümpelung des Kellers oder des Dachbodens
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die Entsorgung von Sperrmüll,
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der Straßen- und Winterdienst.
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