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Haushaltshilfe ohne Pflegegrad
(Haushaltshilfe bei kurzfristiger Erkrankung oder Schwangerschaft)
Egal ob alt oder jung, jeder von uns kann schnell in die Situation kommen in der man für einen gewissen Zeitraum Hilfe benötigt.
Sie haben keinen Pflegegrad und benötigen Unterstützung im Haushalt? Unter gewissen Umständen können Sie dann die Kosten für eine Haushaltshilfe von ihrer Krankenkasse übernehmen lassen.
Nach Paragraph 38 SGB V haben Sie für bis zu vier Wochen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie zum Beispiel:
-
einer Krankenhausbehandlung oder
-
akuten Krankheit oder bei einer Verschlimmerung einer Krankheit oder
-
Operation
den Haushalt nicht mehr selbstständig bewältigen können - und auch eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das nicht übernehmen kann.
Ebenfalls Anspruch haben Sie auch wenn ein Kind von unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind in ihrem Haushalt leben und auf Hilfe angewiesen ist. Dann kann ihr Anspruch auch bis auf 26 Wochen verlängert werden.
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