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Verhinderungspflege
Immer mehr Menschen pflegen ihre Angehörige zu Hause selbst. Doch diese Pflege kann auf Dauer sehr fordernd sein. Eine kurze Auszeit nehmen zu können fällt dabei häufig sehr schwer.
Oder was passiert wenn Sie selbst mal krank sind oder einfach mal verreisen möchten?
Dann greift für Sie die Verhinderungspflege (auch Entlastungspflege genannt), mit der sich die Person, die hauptverantwortlich für die Pflege der angehörigen Person ist, eine sehr wichtige Auszeit nehmen kann.
Stundenweise Verhinderungspflege
Wenn die Ersatzpflegeperson weniger als 8 Stunden am Tag die Pflege übernimmt, spricht man von der stundenweisen Verhinderungspflege.
Budget: Je Kalenderjahr stehen Ihnen maximal 1.612,00 € zu.
In welchen Situationen kann ich die Verhinderungspflege nutzen?
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Arztbesuche
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Überstunden auf der Arbeit
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Elternabende
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Behördengänge
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Fortbildungen
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Freizeitaktivitäten
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Vereinsaktivitäten
Voraussetzungen für die gepflegte Person:
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Mindestens Pflegegrad 2 muss anerkannt worden sein (Pflegegrad 1 wird keine Ersatzpflege übernommen)
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Die Person muss mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein
Voraussetzungen für die pflegende Person:
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Eine Hauptpflegeperson muss bei der Pflegekasse eingetragen worden sein
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Die durchzuführende Ersatzpflege wird von den Friedeburger Alltagshelden übernommen
Beantragung:
Zur Beantragung bitten wir Sie mit Ihrer Pflegekasse Kontakt aufzunehmen. Häufig hat jede Kasse ihren eigenen Antrag ihren Mitgliedern auf deren Homepage zur Verfügung gestellt.
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